Ambulantes betreutes Wohnen

Diese Betreuungsform richtet sich an Betroffene (Mindestalter 21 Jahre), die unter einer Abhängigkeitserkrankung und/oder seelischen Erkrankung/Behinderung leiden.

Wenn Sie für einen längeren Zeitraum bei der Bewältigung und Gestaltung Ihres alltäglichen Lebens Hilfe brauchen, sind wir für Sie da.
Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung an in den Lebensbereichen: Selbständiges Wohnen, Arbeit, Freizeit und in Ihren Kontakten zu Mitmenschen.

Beim Erstkontakt erstellen Sie mit Ihrer Bezugsperson einen individuellen Hilfeplan, in dem konkrete Ziele und Maßnahmen sowie der notwendige Zeitaufwand beantragt werden.

Wir helfen und unterstützen bei:

  • Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Maßnahmen
  • Sicherstellung von Arztbesuchen
  • Tages- und Wochenstrukturierung
  • Erkennen von Belastungen im Alltag
  • Entwicklung und Training von Handlungsalternativen
  • Angstbewältigungstraining
  • Bewältigung von Krisen
  • Umsetzung und Erhalt sozialer Kontakte
  • Ämter- und Behördengängen
  • Beratung zum Thema berufliche Eingliederung
  • Haushaltsführung und Einkäufen
  • Besuche bei Krankenhausaufenthalten
  • Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen

Wir halten Kontakt zu Ihren Angehörigen, Ärzten und ggf. Betreuern.

Kostenträger für Leistungen des Ambulanten Betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger.

Bei geringem Einkommen übernimmt der Landschaftsverband Rheinland in der Regel die Kosten.
Auch Selbstzahler können die Leistung des Ambulanten Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen.
In einem ärztlichen Attest muss eine wesentliche Behinderung durch einen Facharzt für Psychiatrie festgestellt werden.

Für eine persönliche Beratung steht ihnen erfahrenes, qualifiziertes Fachpersonal zu Verfügung.

Sprechen Sie uns an!